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Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals »Herrühren« im Rahmen des Straftatbestandes § 261 StGB
Die Auslegung des Tatbestandsmerkmals 'Herrühren' ist seit Einführung des Tatbestandes der Geldwäsche in das StGB im Jahre 1992 ein weitgehend ungelöstes Problem der Strafrechtswissenschaft. Der Begriff ist nach seinem Wortlaut so weit gefasst, dass der Vorschrift zum Teil sogar der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit gemacht wurde. Nadina Bischofsberger versucht anhand klassischer Auslegungsmethoden sowie weiteren Einschränkungsmöglichkeiten, das Tatbestandsmerkmal zu konkretisieren. Von besonderer ...

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